
Kontakt
Berufsfachschule für Physiotherapie
am Bezirkskrankenhaus Günzburg
Ludwig-Heilmeyer-Str. 2
89312 Günzburg
Schulleitung:
Barbara Aigner
Tel.: 08221 / 96-2210
Fax: 08221 / 96-2199
Email: pt-schule@bkh-
guenzburg.de
Ärztliche Schulleitung:
Prof. Dr. Dr. Bernhard Widder
Hier sind Sie: Aus-/Weiterbildung > BFS für Physiotherapie > Ausbildungsorganisation
Ausbildung als Physiotherapeut(in)
Die Schulausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufes insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen.
Verantwortungsvoll, zuverlässig und sicher sollen Physiotherapeuten ihre Behandlungen ausführen, unbefangen und ausgeglichen den Patienten selbst gegenüber erscheinen. Eine gewisse persönliche Reife ist zur Erfüllung dieser anspruchsvollen und anerkannten Aufgabe unbedingt notwendig. Ebenso wird eine gute Allgemeinbildung zum Verständnis des in der Regel nicht einfachen medizinischen Lehrstoffes vorausgesetzt. Selbstdisziplin und Kritikfähigkeit sollen dem eigenen Tun gegenüber stets Richtung weisend zum Wohlergehen des Patienten sein. Der Bewerber muss deshalb für den Beruf des Physiotherapeuten charakterlich, körperlich und geistig geeignet sein.
Unser Ziel ist es, den Berufsfachschülern umfassende Kenntnisse zur Behandlung fachspezifisch (Innere Medizin, Pädiatrie, Chirurgie, Gynäkologie, Orthopädie, Neurologie, Neurochirurgie, Psychiatrie, Psychologie, Geriatrie) im Sinne der Prävention und Rehabilitation nach neuestem medizinischen Stand zu vermitteln.
Die Bezeichnung „Physiotherapeut(in)“ ist gesetzlich geschützt und die Tätigkeit daher an eine staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gebunden.
Die Ausbildung erfolgt nach den Bestimmungen:
des „Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie“ (Masseur- und Physiotherapeutengesetz, MPhG vom 26. Mai 1994),
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (Phys Th-APrV vom 06. Dezember 1994),
der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztlicher Heilberufe – BFSO HeilB vom 18.01.1993, zuletzt geändert am 05.09.2006)
und der Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie (Juli 2004).
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:
Die Lehrgangsdauer / -kosten:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre, sie beginnt an unserer Schule einmal jährlich am 1. Oktober.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, deren Bestehen über die Fortsetzung der Ausbildung entscheidet. Jedes Schuljahr endet mit einem Jahreszeugnis, dessen Noten über den Fortgang der Ausbildung bestimmen.
Das Bestehen des Staatsexamens wird durch eine Urkunde bestätigt. Diese berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin / Physiotherapeut“.
Der Abschluss ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt.
Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist möglich. Auskunft erteilt das Arbeitsamt. Des weiteren sind wir nach dem BAFÖG anerkannt.
Die Schule ist schulgeldfrei, Lehrmittelkosten für die Ausbildung betragen ca. 1.500,00 €.
© 2007 Bezirkskrankenhaus Günzburg
letzte Aktualisierung: 19.11.2009