
Kontakt:
Korisansky Stefan 
Vertrauensmann der Schwerbehinderten
Verwaltung 1. Stock,
Zi. 120
Tel.: 08221 / 96 - 2055
E-Mail: Stefan.Korisansky@
bkh-guenzburg.de
1. Stellvertreterin
Krewing Maria
Station 45 III
Tel.: 08221 / 96 - 2459
2. Stellvertreter
Huber Reinhard
Sozialdienst
Tel.: 08221 / 96 - 2403
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Schwerbehindertenvertretung
Aufgabenschwerpunkte:
Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten hat die Aufgabe, die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb zu vertreten.
Die Schwerbehindertenvertretung hat absolute Schweigepflicht und kann davon nur vom Beschäftigten selbst entbunden werden.
Die Vertretung steht beratend und helfend zur Seite und wacht darüber, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Tarifverträge oder Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch erfüllt werden. Sie fördert Maßnahmen, die den schwerbehinderten Beschäftigten dienen, insbesondere auch Prävention bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten an und wirkt auf eine Erledigung hin.
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung.
Der Vertrauensmann fördert die Wiedereingliederung in den Betrieb. Er setzt sich für behinderungsgerechte Arbeitsplätze ein. Er ist beratend tätig für den Arbeitgeber und Vorgesetzte in allen Fragen, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen. Er arbeitet aktiv mit in der Dienstvereinbarung zur „Integration für Schwerbehinderte“, die zwischen Personalrat und Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Der Vertrauensmann wirkt mit bei Einstellungsverfahren und auch bei Kündigungen.
Die Aufgabe des Vertrauensmannes ist auch die Information über Rechtsfragen. Der Schwerbehindertenvertreter ist Berater in Fragen von Zuschüssen und technischen Hilfen, in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt und eventuell mit dem Rentenversicherungsträger. Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten arbeitet mit dem Personalrat zusammen, er ist auf allen Sitzungen des Personalrates geladen und vertritt dort die Rechte und Anliegen von Schwerbehinderten. Auf Wunsch der schwerbehinderten Beschäftigten kann der Vertrauensmann bei der Einsicht in die Personalakte hinzugezogen werden.
© 2007 Bezirkskrankenhaus Günzburg
letzte Aktualisierung: 15.12.2011